Reitbuch

STARK mit Pferden - Reitschule Poigenberg- die Vorschule der Reitschulen

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von STARK mit Pferden Linda Bennewitz

Teilnahmebedingungen "STARK mit Pferden" Bewegungstraining für Reiter und Pferd

Jeder der sich bei "STARK mit Pferden" anmeldet bzw. an Stunden teil nimmt erklärt sich stillschweigend mit den jeweils aktuellen AGBs einverstanden. Es bedarf keiner weiteren Unterschriftsform. Jeder Reitschüler ist verpflichtet, sich im Onlineportal Reitbuch anzumelden.

Bitte schicken Sie immer Ihr Kind mit einem der DIN Norm entsprechendem Reithelm, geschlossenem Schuhwerk und bequemer Hose zu uns. (Keine Kleider; Röcke, lange Mäntel etc.)

Es besteht Rückenprotektorpflicht für Teilnehmer Level 3, 4 und Einzeltraining.

Die Einheiten finden ausschließlich im Freien statt, weswegen auf geeignete, wetterangemessene Kleidung, welche robust ist und schmutzig werden darf, geachtet werden muss. Bei sehr schlechtem Wetter obliegt es der Trainerin, anstatt der Einheit, eine Holzpferd-oder Theoriestunde stattfinden zu lassen.

Bei Unterbelegung der Stunden/Kurse behält sich die Trainerin vor, die Stunden ausfallen zu lassen bzw. die Unterrichtszeiten zu verkürzen oder zu verschieben.

Wenn Sitzschulungseinheiten unsererseits abgesagt werden müssen, nennen wir einen entsprechenden Ersatztermin.

Reitstunden die nicht 24 h vor Beginn abgesagt werden, werden voll berechnet. Rechtzeitig stornierte Einzel-Reitstunden über das Onlineportal können innerhalb von 8 Wochen nachgeholt werden.

ABO`s :

Monatsabos Gruppe

Die Teilnahme an einem Monatsabo hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus zum 1. des laufenden Monats fällig.

Das Abo verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils weitere drei Monate, sofern es nicht spätestens bis zum 30. des Vormonats vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Nichtzahlung befreit nicht von der Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit oder der Kündigungsfrist.

Ferien, Feiertage und Betriebsurlaub

In den Schulferien, während des ausgewiesenen Betriebsurlaubs sowie an gesetzlichen Feiertagen finden keine regulären Reitstunden statt. Diese unterrichtsfreien Zeiten sind bereits bei der Kalkulation der Monatsbeiträge berücksichtigt.

Die Monatsbeiträge sind daher auch während der Schulferien, an Feiertagen sowie während des Betriebsurlaubs in voller Höhe weiter zu entrichten. Eine Kürzung, Aussetzung oder Rückforderung von Monatsbeiträgen ist ausgeschlossen.

Die Monatsbeiträge werden auf Grundlage der tatsächlich im Jahr stattfindenden Reitstunden berechnet. Die Jahreskosten werden auf zwölf gleichbleibende Monatsraten verteilt. Dadurch bleibt der Monatsbeitrag unabhängig von Ferienzeiten, Feiertagen oder Monaten mit unterschiedlich vielen Unterrichtsterminen konstant.

Die jeweils aktuellen Unterrichtszeiten sowie Ferien- und Betriebsurlaubsregelungen sind im Reitbuch einsehbar.

Sonderregelung Sommerferien

Im August finden keine regulären Reitstunden statt. Stattdessen wird ein Ferienprogramm angeboten.

Die für den August vorgesehenen Unterrichtseinheiten werden dem jeweiligen Reitschüler als Guthaben im Reitbuch gutgeschrieben und können für die Teilnahme am Ferienprogramm verwendet werden. Die entsprechenden Guthaben sind auf dem jeweiligen Reitkonto einsehbar.

Das Guthaben ist ausschließlich für den angemeldeten Reitschüler gültig. Eine Barauszahlung, Übertragung auf andere Personen oder Verrechnung mit laufenden Monatsbeiträgen ist ausgeschlossen.

Im September gelten die ausgewiesenen Betriebsferien. Diese gehen über die regulären Sommerferien hinaus und sind im Reitbuch veröffentlicht.

Auch während der Sommerferien und des Betriebsurlaubs sind die Monatsbeiträge in voller Höhe zu entrichten, da diese Zeiten bereits bei der Kalkulation der Jahres- und Monatsbeiträge berücksichtigt wurden.

Nachholstunden

Für Gruppen-Abonnements besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholstunden, Ersatzstunden, Beitragsminderungen oder Rückerstattungen bei versäumten Terminen, unabhängig vom Grund der Abwesenheit.

Überzahlungen nach Vertragsende

Sollten nach Wirksamwerden einer Kündigung weiterhin Zahlungen eingehen, beispielsweise aufgrund eines nicht rechtzeitig beendeten Dauerauftrags, werden diese Beträge als Wertguthaben im Reitbuch des Kunden geführt und dem jeweiligen Reitkonto gutgeschrieben.

Das Guthaben ist ausschließlich für den ursprünglich angemeldeten Reitschüler nutzbar und kann für Reitstunden, Kurse oder sonstige angebotene Leistungen zu den jeweils gültigen Preisen verwendet werden.

Monatsabo Einzeltraining

Die Teilnahme am Monatsabo Einzeltraining hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus zum 1. des laufenden Monats fällig.

Das Abo verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils weitere drei Monate, sofern es nicht spätestens bis zum 30. des Vormonats vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Nichtzahlung befreit nicht von der Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit oder der Kündigungsfrist.

Vereinbarte Einzeltrainings können ausschließlich über das Reitbuch abgesagt werden. Die Stornierung ist vom Teilnehmer selbst vorzunehmen.

Eine Absage muss spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Erfolgt die Absage nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht zum vereinbarten Termin, gilt die Einheit als durchgeführt und verfällt ersatzlos.

Rechtzeitig abgesagte Einzeltrainings können innerhalb von acht Wochen nachgeholt werden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Teilnahme an einem Ersatztermin, verfällt der Anspruch auf die Nachholstunde ersatzlos.

Nachholtermine werden ausschließlich nach Verfügbarkeit vergeben. Ein Anspruch auf bestimmte Wochentage, Uhrzeiten oder Trainer besteht nicht.

Ferien, Feiertage und Betriebsurlaub

In den Schulferien, an gesetzlichen Feiertagen sowie während des ausgewiesenen Betriebsurlaubs finden grundsätzlich keine regulären Einzeltrainings statt.

Ausgenommen hiervon ist der Monat August. In diesem Zeitraum finden die Termine gemäß den im Reitbuch veröffentlichten Zeiten statt.

Die Monatsbeiträge sind auch während der Schulferien, an Feiertagen sowie während des Betriebsurlaubs in voller Höhe zu entrichten. Diese Zeiten sind bereits bei der Kalkulation der Monatsbeiträge berücksichtigt.

Die jeweils aktuellen Unterrichtszeiten sowie Ferien- und Betriebsurlaubsregelungen sind im Reitbuch einsehbar.

Überzahlungen nach Vertragsende

Sollten nach Wirksamwerden einer Kündigung weiterhin Zahlungen eingehen, beispielsweise aufgrund eines nicht rechtzeitig beendeten Dauerauftrags, werden diese Beträge als Wertguthaben im Reitbuch des Kunden geführt und dem jeweiligen Reitkonto gutgeschrieben.

Das Guthaben ist ausschließlich für den ursprünglich angemeldeten Reitschüler nutzbar und kann für Reitstunden, Kurse oder sonstige angebotene Leistungen zu den jeweils gültigen Preisen verwendet werden.

Eine Barauszahlung, Übertragung auf andere Personen oder Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht.

Halbjahreskurse:

-Zahlbar wie ausgeschrieben

-Es können maximal 2 versäumte Unterrichtsstunden nachgeholt werden

.- Nachholtermine erfolgen ausschließlich im Rahmen des Ferienprogramms.

- Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn erfolgen; andernfalls entfällt der Anspruch auf Nachholung.

KURSE

Mit Anmeldung zu einem Kurs wird die Kursgebühr fällig und ist auf das bekanntgegebene Konto lt. Reitbuch zu überweisen.

Der Rücktritt hat schriftlich begründet bei uns einzugehen.

Bei einem Rücktritt binnen 14 Tagen vor Kursbeginn werden 50% der Kurskosten auf die Wertkarte des Teilnehmers gutgeschrieben, bei Absage 2 Tage vor Kursbeginn erfolgt eine Gutschrift über 20% auf die Wertkarte. Ansonsten trägt der Teilnehmer/Anmeldende die Gesamtgebühr, sofern kein Ersatzteilnehmer benannt werden kann.

* Ersatz- oder Rückerstattungsansprüche können ausschließlich bei längerer, attestierter Krankheit geltend gemacht werden. Sollte von unserer Seite ein Termin ausfallen müssen aus welchen Gründen auch immer, benachrichtigen wir Sie umgehend und bieten selbstverständlich einen adäquaten Ersatztermin an.

Alle Teilnehmer benötigen unbedingt festes, geschlossenes Schuhwerk (auch im Sommer). Kinder mit offenem Schuhwerk dürfen aus Sicherheitsgründen nicht ans Pferd und müssten wieder nach Hause geschickt werden. Hier haben wir, auch versicherungsrechtlich, leider keinen Spielraum.

Ärztliche Bedenken müssen für Outdoor-Aktivitäten, das Reiten und die Betreuung der Pferde ausgeschlossen sein.

Aufsichtspflicht besteht während der ausgeschriebenen Projektzeiten.

Für Wertgegenstände und persönliches Eigentum haften wir nicht.

Geben Sie Ihrem Kind bitte immer ein Getränk und Rucksackverpflegung mit.


Allgemeines

Wir weisen darauf hin, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und Unfallversicherung Vorsorge zu treffen. Bei Unfällen, Schäden und Verlusten können keine Haftungsansprüche gegenüber "STARK mit Pferden" vertreten durch Frau Linda Bennewitz sowie ihren Helfern geltend gemacht werden. Die Teilhaftung wird somit ausgeschlossen.

Foto- und Videoaufnahmen: Während der Durchführung der Angebote können Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Diese werden von STARK mit Pferden für die Dokumentation sowie für die Öffentlichkeitsarbeit und Marketingzwecke genutzt, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien sowie in Print- und Online-Medien.

Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte erklären sich mit der Anfertigung und Verwendung solcher Aufnahmen im Rahmen der Teilnahme grundsätzlich einverstanden. Sollte im Einzelfall eine Aufnahme nicht gewünscht sein, ist dies der Anbieterin vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Die Anbieterin wird dies nach Möglichkeit berücksichtigen.

Vor und nach den Stunden Übernehmen wir keine Aufsichtspflicht.

Das Reiten und der Umgang mit den Pferden erfolgt auf eigene Gefahr.

Eltern haften für Ihre Kinder.

* Krankheit mindestens einen Monat